Neue Gesetzeslage
Ist die Absetzbarkeit der Kosten für Kinderbetreuung auch bei den Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs möglich? Können Kosten (zum Beispiel eines Sommerlagers) nach der neuen Gesetzeslage steuerlich abgesetzt werden?
Seit 1. 1. 2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Kinderbetreuungskosten sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei Kindern mit Behinderung das 16. Lebensjahr) vollendet, als außergewöhnliche Belastung einkommenssteuerlich absetzbar.
Bisher waren nur die tatsächlichen Betreuungskosten absetzbar (das heißt, für Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung war eine Geltendmachung nicht möglich). Eine Neuerung regelt seit 20. Juli 2011 nunmehr, dass die Kosten für Kinder-Ferienlager komplett (Gesamtaufwand inklusive Verpflegung und Unterkunft) von der Steuer abgesetzt werden können, und zwar rückwirkend für das gesamte Jahr 2011.
Ab sofort stellen wir also gerne Rechnungen bzw. Zahlungsbestätigungen aus, die eine detaillierte Darstellung enthalten, aus der die Gesamtkosten für die Kinderbetreuung hervorgehen!
Information des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend
Musterrechnung (PPÖ)